Das Bildungs- und Teilhabepaket
Seit dem 1. April 2011 können für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien zusätzliche Leistungen gewährt werden.
Berechtigten könnten monatlich 15 EUR des Mitgliedsbeitrages für das Kids-WingTsun und WingTsun erstattet werden.
Wer ist berechtigt?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und einen Kindergarten oder die Schule besuchen. Sie können Unterstützung u.a. für die sportlichen Aktivitäten der Kinder erhalten.
Was ist im Bildungspaket enthalten?
Zum Bildungspaket gehören neben Mittagessen und Lernförderung auch die Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für Sportvereine und Sportschulen.
Wo wird die Leistung beantragt?
Es ist die Stelle zuständig, bei der bisher schon Leistungen beantragt wurden. Dort muss einmal ein grundsätzlicher Antrag auf Leistungen aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ gestellt werden und dort wird die als Nachweis geltende spezielle „Bildungskarte“ ausgehändigt.
Das können diese Stellen sein:
- Die Jobcenter für Bezugsberechtigte von Leistungen nach dem SGB II
- Die Wohnungsämter für Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlagsberechtigte
- Die Sozialämter für Anspruchsberechtigte auf Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz analog nach dem SGB XII